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Strafrecht: Schalten Sie umgehend einen Anwalt ein, der Sie in Karlsruhe vertritt!

Wenn ein Strafverfahren droht, sollten Sie sofort einen kompetenten Anwalt für Strafrecht einschalten, der in Karlsruhe Ihre Vertretung übernimmt. Auf diese Weise vermeiden Sie es, in dieser Ausnahmesituation falsch zu reagieren und Fehler zu machen, die sich später kaum korrigieren lassen.

Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, entsteht für die Betroffenen meist eine sehr belastende und teilweise sogar existenzbedrohende Situation. Das betrifft sowohl den Beschuldigten selbst, aber auch dessen Angehörige – insbesondere dann, wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt. Im Strafverfahren machen Beschuldigte, die sich in einer absoluten Ausnahmesituation befinden und denen außerdem die Kenntnisse des Strafrechts fehlen, mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten.

Ein Rechtsanwalt, der auf Strafrecht spezialisiert ist, wie Klaus Michael Gnad übernimmt in Karlsruhe umgehend Ihre Verteidigung. Denn einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren. Wenn Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt einschalten, der sich bestens im Strafrecht auskennt, kann dieser für Sie in Karlsruhe oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden – oder eine geringere Sanktion erreichen. Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen: Nehmen Sie so früh wie möglich mit unserer Kanzlei Kontakt auf und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache.

Wir unterstützen Sie in folgenden Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und übernehmen Ihre Verteidigung in Karlsruhe:

  • Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Jugendstrafsachen
  • Steuerstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Sexualstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten

Strafbefehl: Wie sollten Sie reagieren?

Ein Strafbefehl muss in jedem Fall ernstgenommen werden, denn dabei handelt es sich um eine strafgerichtliche Verurteilung. Anders als bei einem Gerichtsurteil wird der Strafbefehl zugeschickt und ein Erscheinen vor Gericht ist nicht notwendig. Dennoch sind die Folgen identisch: Es wird eine Strafe ausgesprochen, die ebenfalls ins Bundeszentralregister eingetragen wird und die als Gefängnisstrafe vollstreckt werden kann. Es ist deshalb unbedingt notwendig, sofort nach dem Eintreffen des Strafbefehls zu handeln und einen Strafverteidiger damit zu beauftragen, die Strafverteidigung in Karlsruhe zu übernehmen.

Die Eintragung ins Bundeszentralregister hat Auswirkungen auf das Führungszeugnis und zieht demzufolge erhebliche Nachteile im weiteren Berufsleben nach sich. Deshalb ist es sinnvoll, von einem Anwalt für Strafrecht prüfen zu lassen, ob man gegen den Strafbefehl in Karlsruhe gerichtlich vorgehen sollte, was innerhalb einer Einspruchsfrist von zwei Wochen erfolgen muss. Rechtsanwalt Gnad wird sich in diesem Fall um die fristgerechte Erledigung der Formalitäten kümmern und in Absprache mit Ihnen eine Strategie für Ihre Verteidigung erarbeiten. Alle nötigen Formulare haben wir für Sie als Download bereitgestellt.

Es hat entscheidende Vorteile, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht in Karlsruhe zu mandatieren:

✔️ ausgezeichnete Expertise ermöglicht optimale Strafverteidigung

✔️ langjährige Erfahrung

✔️ Übernahme aller Formalitäten

✔️ Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie

✔️ umgehende Terminvergabe

✔️ effiziente Interessensvertretung

✔️ engagiertes Kanzleiteam

✔️ schnelle Reaktion auf amtliche Schreiben