Unsere Fachbereiche

Umfangreiche Kenntnisse im Arbeitsrecht sind heute für eine erfolgreiche Unternehmensstrategie unerlässlich. Dabei besteht schnell die Gefahr, durch ständige Änderungen und Angleichungen der Gesetze, den Überblick zu verlieren.  Besonders in diesem Bereich, in dem es gilt, wirtschaftliche und soziale Aspekte abzuwägen, ist es gut beide Seiten zu kennen.

Wir beraten mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und Arbeitnehmer gleichermaßen. Eine Mischung, die unserer Arbeit seit jeher zuträglich war.  Den Blickwinkel und die Argumentation der jeweils anderen Partei zu kennen, schärft das Verständnis für eine interessengerechte Vertretung.

Unsere Tätigkeit umfasst dabei nicht nur die persönliche Vertretung vor sämtlichen Arbeits- bzw. Landesarbeitsgerichten. Großen Wert legen wir vor allem auf die außergerichtliche Betreuung, um das Prozessrisiko zu minimieren.

Die mandantengerechte Vertretung eines Unternehmens ist nur dann gewährleistet, wenn der Anwalt die Unternehmensstruktur und arbeitsrechtliche Organisation kennt. Die persönliche, umfangreiche und langjährige Unternehmensbetreuung gehört daher zu unserem Selbstverständnis. Arbeitsrechtliche Termine werden überwiegend von uns selbst wahrgenommen, es wird nicht ein Kollege „vor Ort“ bestellt, dem sowohl der Mandant als auch seine Unternehmensphilosophie fremd sind.

Unsere außergerichtliche Tätigkeit umfasst folgende Kernpunkte:

  • Individuelle Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführer- , Anstellungs- und Vorstandsverträgen
  • Individuelle Gestaltung von Zusatzverträgen (z.B. Tantiemen, Provisionsregelung, Kfz-Nutzungsvertrag, etc.)
  • Beratung bei Abmahnungen
  • Beratung bei bevorstehender Kündigung, auch Änderungskündigung
  • Beratung über die Art und Weise von arbeitsrechtlichen Anweisungen
  • Verhandlung mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen
  • Rechtsfragen bei Betriebsübergang gemäß § 613a BGB

Bei allen arbeitsrechtlichen Fragen ist Rechtsanwalt Klaus-Michael Gnad Ihr erfahrener Ansprechpartner. Bei Bedarf führt er auch arbeitsrechtliche Schulungen mit Ihren Mitarbeitern durch.

Rechtsanwalt Ralf Götzelmann ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Familienrechts. Als Fachanwalt für Familienrecht vertritt er kompetent Ihre Interessen. Seine fundierte, praktische Erfahrung ergänzen regelmäßige Weiterbildungen. Ziel seiner Tätigkeit ist eine praxisorientierte Lösung bei Trennung und Scheidung sowie anderen familiären Rechtsfragen. Ein Ehevertag vermeidet so manche streitige Auseinandersetzung. Bei der Ausarbeitung steht er Ihnen gerne beratend zur Seite.

Häufig wird das Familienrecht nur mit dem Thema Scheidung verknüpft. Tatsächlich regelt das Familienrecht sämtliche Beziehungen wie Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie, aber auch das rechtliche Verhältnis zu Verwandten und Themen wie Betreuung, Pflege oder Vormundschaft. Rechtsanwalt Ralf Götzelmann berät und vertritt Sie in sämtlichen Rechtsangelegenheiten.

Immer mehr Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermieter und Mieter oder zwischen Wohnungseigentümern werden vor Gericht ausgetragen. Der Einzelne ist jedoch angesichts der Vielfalt an Paragraphen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht überfordert. Die umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung durch Ralf Götzelmann sichert Ihren Erfolg.

Eigentumswohnungen werden als Alternative zum Eigenheim immer attraktiver. Doch nicht nur der Kauf einer Immobilie wirft viele rechtliche Fragen auf. Auch im Mietrecht führte eine ausufernde Rechtssprechung zu wachsender Unsicherheit bei Mietern und Vermietern und macht häufig eine qualifizierte juristische Beratung erforderlich. Rechtsanwalt Ralf Götzelmann vertritt Sie als Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Hausverwalter bei gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.

Erben und Vererben, diese Themen betreffen uns alle, ob wir es wollen oder nicht.

Die Gründe für einen Kontakt mit dem Erbrecht sind vielfältig: Vorsorge für Angehörige, Haftungsbegrenzung gegenüber fremden Schulden, offene Forderungen gegen Verstorbene, Rechte als Erbe oder Vermächtnisnehmer – all dies führt zum Kontakt mit dem Erbrecht.

Wir übernehmen wir für Sie:

  • die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen für Ehepaare, Paare ohne Trauschein, Alleinstehende, Geschiedene, Unternehmer und Immobilienbesitzer
  • die Nachfolgeplanung mittels Übergabe- und Schenkungsverträgen
  • die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbfall mit Auslandsbezug
  • Erbschaftsteuerliche Beratung
  • die Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen.
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Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Klaus-Michael Gnad. Herr Rechtsanwalt Klaus-Michael Gnad hat im Jahr 2012 erfolgreich den Fachanwaltskurs für Erbrecht absolviert.

Den Anwalt konsultieren, bevor es zu spät ist

Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Diese Situation gilt sowohl für den Beschuldigten als auch für dessen Angehörige – insbesondere wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt.

Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Denn einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.

Wen sie rechtzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden – oder zumindest eine geringere Sanktion erreichen.

Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen: Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache.

Wir unterstützen Sie in folgenden Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts:

  • Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Jugendstrafsachen
  • Steuerstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Sexualstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist für Sie Rechtsanwalt Klaus-Michael Gnad.

Ein Verkehrsunfall ist für Betroffene eine unangenehme Sache, die es auch juristisch in sich hat. Bereits die Schuldfrage kann äußerst schwierig sein. Oft entscheiden die vor Ort anwesenden Polizeibeamten spontan über die Schuldfrage, obwohl die letzte Entscheidung der Richter trifft.

„Steht mir ein Mietwagen zu ?“, „Bekomme ich eine Wertminderung ?“, Bekomme ich Schmerzensgeld, wenn ja in welcher Höhe ?“ Lassen SIe sich nicht verunsichern und behalten SIe den Überblick. Als im Verkehrsrecht versierte Rechtsanwälte klären wir bei Unfällen, welche Ersatzansprüche Ihnen zustehen und vertreten konsequent Ihre Interessen bei der Schadensregulierung mit dem Versicherer.

Übrigens: Sind Sie bei einem Unfall geschädigt worden, haben Sie das Recht, von Anfang an einen Rechtsanwalt mit der Schadensabwicklung zu beauftragen. War der Unfall für Sie unverschuldet, muss der Versicherer des Verursachers die Kosten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltes bezahlen.

Bei allen verkehrsrechtlichen Fragen (auch bei Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten) ist Rechtsanwalt Klaus-Michael Gnad Ihr erfahrener Ansprechpartner.